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Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen
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Zum Ende gehenSeite: 12
THEMA: Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen
#64
Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen vor 3 Monaten, 2 Wochen Karma: 0
Hallo,

vor kurzem habe ich die Unterlage Excel_2003_-_Grundlagen_-_S370_-_V4.0.0_-_de.pdf heruntergeladen. Gerne hätte ich Teile daraus für eine PowerPoint-Präsentation verwendet. Leider habe ich dazu im Konzept nichts gefunden. Welche Regel gelten, wenn man nur Teile einer oder mehrerer Schulungsunterlage(n) verwenden möchte? Wie sind die Meinungen anderer Autoren dazu?

Viele Grüße
Uwe Schoknecht
uscho
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#68
Aw: Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen vor 3 Monaten, 2 Wochen Karma: 1
Hallo,

das wäre mal eine gute Frage, ob man Teile aus einer Schulungsunterlage kopieren kann, um sie z. B. in PowerPoint zu verwenden.

Ich hätte damit kein Problem, da es ja an der eigentlichen Datei nichts verändert.

Viele Grüße, Torsten Kriegisch
Torsten Kriegisch
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#80
Aw: Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen vor 3 Monaten, 2 Wochen Karma: 1
Hallo,

ja, natürlich dürfen eigene Schulungsunterlagen mit ityco-Schulungsunterlagen gemischt werden. Wichtig ist aber, dass diese wieder hochgeladen werden, damit der ursprüngliche Autor und alle anderen Besucher auch einen Nutzen davon haben.

Bitte einmal hier lesen:

Veränderungen

Viele Grüße, Peter Kynast
Peter Kynast
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#84
Aw: Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen vor 3 Monaten, 2 Wochen Karma: 0
Hallo Herr Kynast,

Peter Kynast schrieb:
...ja, natürlich dürfen eigene Schulungsunterlagen mit ityco-Schulungsunterlagen gemischt werden. Wichtig ist aber, dass diese wieder hochgeladen werden, damit der ursprüngliche Autor und alle anderen Besucher auch einen Nutzen davon haben.... Dieser Absatz klingt sehr gut. Nun habe ich auch, wie von Ihnen empfohlen, in Ihrem Konzept den Bereich Veränderungen gelesen. Dort fand ich folgenden Abschnitt:
Wurde diese Schulungsunterlage im Sinne einer Weiterentwicklung, Umwandlung oder Zusammenstellung verändert, muss die Schulungsunterlage wieder beim ityco-Projekt eingesendet werden. Die veränderte Schulungsunterlage darf erst nach der Veröffentlichung im ityco-Projekt mit mindestens der Qualitätsstufe 3 wieder für Lehr- oder Lernzwecke eingesetzt, weitergegeben oder angeboten werden. Der erste Satz ist völlig ok und nachvollziehbar. Mit dem zweiten habe ich ziemlich große Probleme, ebenso wie mit Ihrer Formulierung zu den Qualitätsstufen: "...dürfen nicht für Lehrzwecke eingesetzt werden...".
Sie beschrieben bereits in einem anderen Thread, dass Sie derzeit die Unterlagen von Hand einpflegen, jedoch nicht die Zeit und die fachliche Qualifikation haben, die Qualitätsstufe zu beurteilen. Demzufolge ergeben sich nun zwei Fragen:

1.) Lässt sich die Beurteilung der Qualitätsstufe in irgendeiner Form vom "Wohlwollen anderer User" (Sie schrieben vom Vier-Augen-Prinzip) unabhängig machen, indem Sie dazu vielleicht irgendwann eigene Mitarbeiter einsetzen? (Ich glaube nicht, dass sich so etwas automatisieren lässt.)

2.) Was passiert mir, wenn ich mich nicht an Ihr Verbot der Nutzung für Lehrzwecke halte? Verbote müssen immer auch Sanktionen enthalten, sonst sind sie sinnlos.

Ihr System, lieber Herr Kynast, wird doch erst richtig interessant, wenn ich von jetzt auf gleich einen Auftrag erhalte (Vortrag, Seminar o.ä.) und mit Hilfe der bei ityco.de verfügbaren Unterlagen innerhalb von ein bis zwei Stunden die Vorbereitung dafür realisieren kann. Wenn ich nun erst warten muss, bis meine Unterlagen bei Ihnen wieder in der Qualitätsstufe 3 online sind, wird dieser Vorteil hinfällig.

Vorschlag:
Ich schlage vor, eine Kennzeichnungspflicht für alle Dokumente zu definieren, in denen Unterlagen von ityco.de Verwendung finden. Diese könnte so aussehen, dass z.B. in Dokumenten, die nur teilweise Unterlagen von ityco.de enthalten, sichtbar ein Vermerk wie "Quelle: ityco.de, Qualitätsstufe 1" angebracht werden muss (siehe dazu auch den Thread "Angaben zum Quellenhinweis").
Die Qualitätsstufe 1 sollten dann vielleicht folgendermaßen umformuliert werden und so zentral plaziert werden, dass sie von jedem Interessenten schnell nachlesbar ist: " Unterlagen der Qualitätsstufe 1 wurden nicht auf ihre inhaltliche und fachliche Qualität geprüft. Die Anwendung zu Lehrzwecken wird von ityco.de nicht empfohlen. Die Entscheidung, diese Unterlagen zu Lehrzwecken einzusetzen, obliegt allein dem Anwender."

Wie gesagt, das ist nur ein Vorschlag. Ihre Zukunftspläne für ityco.de kenne ich nur teilweise (Standardisierung, Automatisierung usw.) und in Ihre Planungen will ich mich keineswegs einmischen. Dennoch möchte ich Ihnen nahelegen, Ihr tolles Konzept nicht durch Überregulierungen kaputt zu machen.

Viele Grüße
Uwe Schoknecht
uscho
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Letzte Änderung: 26.11.2009 10:07 von uscho.
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#87
Aw: Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen vor 3 Monaten, 1 Woche Karma: 1
Hallo Herr Schoknecht,

bei allen Fragen und Diskussionen zum Konzept bitte ich Sie immer folgendes zu beachten:

  1. Das Konzept liefert einen ganzheitlichen Lösungsansatz für eine langfristige, globale, deutlich höhere Verfügbarkeit von hochwertigen, freien Schulungsunterlagen. Mit anderen Worten, bitte beachten Sie neben einzelnen Aspekten immer auch das Zusammenwirken aller Konzeptbestandteile (Konzeptmechanik).


  2. ityco befindet sich derzeit noch in einem Übergangsstadium. Vieles läuft noch nicht reibungslos und muss sich noch einspielen. Bis zur vollständigen technischen Umsetzung des schriftlichen Konzeptes (Entwicklung fehlt technisch noch vollständig), wird natürlich jede Entscheidung mit Augenmaß und mit einer größeren Toleranz getroffen. Erst nach und nach kann das Konzept genauer umgesetzt werden (ansteigende Konzeptstrenge).


Der erste Satz ist völlig ok und nachvollziehbar. Mit dem zweiten habe ich ziemlich große Probleme, ebenso wie mit Ihrer Formulierung zu den Qualitätsstufen: "...dürfen nicht für Lehrzwecke eingesetzt werden...".


Ich kann hier lediglich meine persönliche Meinung und Erfahrung äußern und die lässt mich zu einem eindeutigen Ergebnis kommen.

Wir brauchen deutlich mehr Qualität in der Bildung!

Menschen, die ein Lehrmittel in die Hand bekommen, erwarten dass dieses absolut fehlerfrei ist. Das muss auch unser Anspruch sein, daher darf eine ungeprüfte Unterlage aus meiner Sicht definitiv nicht eingesetzt werden. Jedenfalls nicht, wenn wir uns glaubhaft für eine höhere Qualität in der Bildung einsetzen wollen. Bildung ist Qualität und Qualität ist Bildung!

Ich erinnere an dieser Stelle nochmals an die Tagesschaumeldung. Über 100000(!) Fehler alleine in den Mathebüchern des Bundesstaates Texas.

http://www.tagesschau.de/schlusslicht/schulbuch2.html

Diese absurde Zahl ist derart astronomisch, dass man nur zu dem Schluss kommen kann, dass in dem System irgendetwas absolut schief läuft.

Aber ich vermute Ihr Anstoß zielte auch auf etwas anderes ab. Wichtig: Diese Regelung bezieht sich nur auf Unterlagen, die von der ityco-Plattform heruntergeladen werden also ggf. auch schon einen Quellenhinweis enthalten aber trotzdem noch Qualitätsstufe 1 aufweisen. Ihre Originalunterlage im Zustand vor der Einsendung bei ityco können Sie wie gewohnt völlig frei benutzen, wenn darauf kein Hinweis auf ityco enthalten ist. Also keinerlei Einschränkungen für die Autoren durch ityco(!), dafür aber ein Gewinn an neuen Möglichkeiten, denn die Unterlage kann sich bei ityco auch ohne Ihr Zutun weiterentwickeln. Solange können Sie Ihre Version benutzen.

Folgendes Negativszenario:
1. Ich lade ein schnell erstelltes Skript hoch, es bekommt einen Quellenhinweis und die Qualitätsstufe 1.
2. Ein anderer Autor nimmt dieses Skript und verteilt es entgegen der Regeln in einer Klasse.
3. Ein Teilnehmer findet einen Fehler in diesem Skript.

Das darf so nicht passieren, denn unsere Auftraggeber und Teilnehmer erwarten von uns mehr. Ich finde zu Recht. Daher die Einschränkung Qualitätsstufen 1 und 2 nicht zu verteilen. Material, dass womöglich fehlerhaft ist, hat auf dem Markt nichts zu suchen. Es darf möglichst gar nicht erst in den Umlauf gelangen. Ein Lernender verlöre das Vertrauen beim Auffinden eines Fehlers. Auch Ihr Hinweis auf die Eigenverantwortung ändert daran nichts, denn es gibt viele lernende Menschen, die hilflos sind. Ein Lernender zu sein, ist doch auch per Definition ein Status, der Hilfebedürftigkeit und der noch nicht voll entfalteten themenbezogenen Urteilsfähigkeit. An diese Menschen kann man keinerlei Verantwortung für das eingesetzte Lehrmittel delegieren. Weder direkt noch indirekt. Wie könnte die Situation in der Praxis aussehen? Kinder bekommen in der Schule ein Arbeitsblatt mit dem Hinweis, dass es fehlerhaft sein könnte? Und das, weil der Lehrer die Prüfung dieses Arbeitsblattes nicht abwarten wollte? Anwendung auf eigene Gefahr? Wir, die Menschen, die in der Bildung arbeiten, haben diese Verantwortung! Gerade dafür erhalten wir unser Geld. Auch aus Gründen der Haftung wäre eine derartige Vorgehensweise rechtlich extrem problematisch. Das jetzige Konzept und die Lizenzen sind aber extra so gefasst, um genau dieses Problem zu lösen und gar nicht erst entstehen zu lassen. Durch das ityco-Konzept und die Lizenzen in ihrer jetzigen Form erlangen die Autoren einen denkbar hohen Schutz vor Haftungs- und Schadensersatzansprüchen.

Außerdem sollte diese Entscheidung nicht einem Einzelnen überlassen werden, wenn dadurch das ganze Projekt mit seiner Reputation betroffen ist.

Der gesamte Umstand wird sich aber ohnehin mit zunehmendem Projektwachstum und Dynamik relativieren, denn ab einem bestimmten Zeitpunkt gibt es einen Grundbestand an Unterlagen mit dem wir unseren Arbeitsalltag deutlich einfacher gestalten können, wodurch wieder neue Ressourcen bei uns frei werden z. B. Schulungsunterlagen weiterzuentwickeln, lernen und vieles mehr.

Ich behaupte übrigens nicht, dass ityco schon einwandfrei funktioniert und dass aktuell alles fehlerfrei ist aber auf die kommenden Veränderungen habe ich ja schon hingewiesen. Es ist eben ein Ziel.

Lässt sich die Beurteilung der Qualitätsstufe in irgendeiner Form vom "Wohlwollen anderer User" (Sie schrieben vom Vier-Augen-Prinzip) unabhängig machen, indem Sie dazu vielleicht irgendwann eigene Mitarbeiter einsetzen? (Ich glaube nicht, dass sich so etwas automatisieren lässt.)

Wenn wir von Qualität sprechen, können und dürfen uns Autor-/innen die Meinungen der Nutzer nicht gleichgültig sein. Im Gegenteil, es gibt nichts wichtigeres, denn der Erfolg unserer Arbeit ist der Erfolg derer, die wir unterrichten, die uns anvertraut wurden. Auch müssen wir damit rechnen, dass wenn wir den Schritt in die Öffentlichkeit gehen eventuell auch kritisch betrachtet werden. Für diesen Sachzwang gibt es keine Lösung. Ich sehe eine sachliche Kritik als Chance besser zu werden und z. B. bessere Unterlagen anzufertigen. Um glaubwürdige Trainer-/innen und Lehrer-/innen zu sein, dürfen wir an diesem Punkt niemals stehen bleiben. Mehr geht immer, das ist jedenfalls meine Erfahrung.

Das System was mir künftig vorschwebt ist eine Mischung aus:

  • Bewertungen durch die Nutzer und Autoren (z. B. 5-Sterne-Skalierung),

  • einer Kommentarfunktion d. h. jede Person kann ihre persönliche Meinung einbringen,

  • einem System klar definierter Qualitätsmerkmale: Rechtschreibung, Grammatik, Formatierung, fachliche Richtigkeit, Auflösung von Bildern und vieles mehr. Die Standards und Richtlinien hierfür müssen aber noch entwickelt werden.


Davon, dass die Überprüfungen und Verbesserungen von einer Community geleistet werden kann, bin ich persönlich absolut überzeugt. Web 2.0 ist keine Fiktion, sondern seit vielen Jahren Realität. Es muss nur die nötige Technik dafür eingerichtet werden. Damit diese Energie in die richtigen Bahnen geleitet wird, können an verschiedenen Stellen weitere Anreize gesetzt werde, ähnlich dem Autorenzugang. So dass wir möglichst viele Win-Win-Situationen für alle schaffen.

Folgende Vorgehensweise halte ich für denkbar:

  • Ausbau des Anreizsystems: Zugang zu bestimmten Schulungsunterlagen für eine bestimmte Gegenleistung

  • Einrichten eines Punktesystems (eine Art Währung) für Leistungen, die die Autor-/innen erbringen

  • Punkte können von Autor-/innen für eine Gegenleistung z. B. Lektorat, Korrektat oder Standardisierung usw. eingelöst werden, wenn ein Autor-/in einen Vorgang beschleunigen möchte.


Technisch gesehen ist es mit vorhandenen Programmen definitiv möglich diese Prozesse abzubilden und weitestgehend zu automatisieren.

Was passiert mir, wenn ich mich nicht an Ihr Verbot der Nutzung für Lehrzwecke halte? Verbote müssen immer auch Sanktionen enthalten, sonst sind sie sinnlos.

Das Konzept und die Lizenzen sind zwar von mir geschrieben, aber sie können nur dann einen echten Mehrwert für alle bewirken, wenn es mir gelingt, Sie und möglichst viele andere Menschen davon zu überzeugen. Dann erst wird es automatisch zu unserem Konzept werden und es werden unsere Regeln sein, nach denen wir uns gemeinschaftlich richten, aus freien Stücken, weil sie einen Sinn ergeben und unser aller Arbeits- und Lebenssituationen verbessern.

Eine Sanktion könnte so aussehen, dass ein Autor bei einem bewussten, schwerwiegenden, wiederholten Verstoß seinen Autorenstatus und damit alle verbundenen Vorteile verliert.

Ihr System, lieber Herr Kynast, wird doch erst richtig interessant, wenn ich von jetzt auf gleich einen Auftrag erhalte (Vortrag, Seminar o.ä.) und mit Hilfe der bei ityco.de verfügbaren Unterlagen innerhalb von ein bis zwei Stunden die Vorbereitung dafür realisieren kann. Wenn ich nun erst warten muss, bis meine Unterlagen bei Ihnen wieder in der Qualitätsstufe 3 online sind, wird dieser Vorteil hinfällig.

Das ist mit dem ityco-Konzept so vorgesehen und möglich. Ich sehe keinen Widerspruch. Das Konzept weist hierfür einige Kapitel auf. Bitte bedenken Sie hierbei nur, dass der derzeitige Projektstatus bitte nicht als Maßstab genommen werden kann, denn ich pflege aktuell fast alles noch alleine. Seit einigen Monaten arbeite ich aber intensiv daran ityco zu verstärken. Zusammen mit der Automation wird es ganz sicher auch schnell einen Schub an Unterstützung aus der Community geben. Damit werden sich Bearbeitungszeiten der Schulungsunterlagen verkürzen und der Vorteil, den Sie genannt haben, kommt dann voll zur Entfaltung. Ich kann Sie an diesem Punkt nur um Geduld bitten und abzuwarten, was in den nächsten Monaten bei ityco passieren wird. Wir arbeiten mit Hochdruck, keinesfalls soll es aber zu einem Schnellschuss unter Zeitdruck kommen. Die Konzeptintegrität und -reinheit haben oberste Priorität.

Völlig hinfällig wäre ein Vorteil aber auch bei einer gewissen Wartezeit dennoch nicht. Der Prüfungszeitraum darf halt nicht länger sein, als ein Autor Zeit bis zu seinem Kurs hat. Ob das in 100 von 100 Fällen immer gewährleistet werden kann, vermag ich natürlich nicht zu versprechen.

Folgender Konzeptvorschlag:
Ein Autor-/in erhält mit der Registierung eine gewisse Anzahl von "Geschwindigkeitspunkten", vielleicht 10. Hat ein Autor den Bedarf eine eingestellte Schulungsunterlage z. B. eine Zusammenstellung schnell einzusetzen, könnte er oder sie dafür die Geschwindigkeitspunkte einsetzen z. B. 5 Stück oder bei ganz eiligen Sachen eben mehr. Der Autor, der diese Prüfung durchführt, erhält dann diese Geschwindigkeitspunkte. Damit ist ein Anreiz für eine schnelle Bearbeitung geschaffen. Bei einer entsprechend großen Gemeinschaft kann das sehr gut funktionieren. Es hat im aktuellen Fall mir Ihrem Excel-Skript ja auch schon.

Ich schlage vor, eine Kennzeichnungspflicht für alle Dokumente zu definieren, in denen Unterlagen von ityco.de Verwendung finden. Diese könnte so aussehen, dass z.B. in Dokumenten, die nur teilweise Unterlagen von ityco.de enthalten, sichtbar ein Vermerk wie "Quelle: ityco.de, Qualitätsstufe 1" angebracht werden muss (siehe dazu auch den Thread "Angaben zum Quellenhinweis").

Können Sie diesen Punkt bitte noch einmal mit anderen Worten oder ausführlicher schildern?

Wie gesagt, das ist nur ein Vorschlag. Ihre Zukunftspläne für ityco.de kenne ich nur teilweise (Standardisierung, Automatisierung usw.) und in Ihre Planungen will ich mich keineswegs einmischen. Dennoch möchte ich Ihnen nahelegen, Ihr tolles Konzept nicht durch Überregulierungen kaputt zu machen.

Danke! : Ich möchte sie, die Autoren, wie schon gesagt überzeugen! Das heißt auch wir brauchen Ihre Rückmeldungen!

Das Thema Bildung ist sehr komplex. Letztlich ist unser aller Leben und Werdegang in all seinen Facetten und Besonderheiten ein Abbild dessen, was jeder Einzelne von uns im Leben gelernt oder eben nicht gelernt hat. Einfacher: Bildung ist so vielseitig wie das Leben selbst. Frage: Kann ein sehr einfaches Konzept diesem hohen Anspruch gerecht werden? Nein, denn eine Verbesserung der Bildungssituation ist von vielen Einzelfaktoren und deren Interaktionen abhängig, die in ein solches Konzept einfließen müssen. Mir ist bewusst, dass der Erfolg eines Konzeptes grundsätzlich eng an dessen Verständlichkeit gekoppelt ist. (Wir bereiten neben dem Schriftkonzept umfangreiche, leicht verständliche Präsentationen vor.) Mir ist aber auch bewusst, dass die Einfachheit das spätere Resultat sein muss und nicht der Weg dorthin. Ein Flugzeug ist zum Beispiel ein komplexes Fortbewegungsmittel aber es macht das spätere Reisen sehr einfach. Techniker haben sich mal viel Mühe gemacht diesen Apparat zu entwickeln und wir können diesen nun nutzen. Bei ityco soll es ähnlich sein, wir schaffen ein leistungsstarkes Werkzeug für die Erstellung von hochwertigen Schulungsunterlagen, um das Lernen und Lehren so einfach wie nur irgend möglich zu machen. Damit möglichst viele Menschen Freude und Erfolg beim Lernen erleben können. Das wäre ein guter Beitrag für ein glückliches und erfolgreiches Leben. Das Konzept muss folglich so einfach wie möglich sein aber so differenziert wie notwendig. Machbar ist es!

Viele Grüße, Peter Kynast

PS: Vielleicht sollten wir kommende Themen in kleinere Häppchen packen.
Peter Kynast
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Letzte Änderung: 28.11.2009 23:34 von Peter Kynast.
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#89
Aw: Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen vor 3 Monaten, 1 Woche Karma: 0
Hallo Herr Kynast,

Ihr Negativszenarion lässt mich vermuten, dass es ein Missverständnis gibt. Bevor ich darauf eingehe, möchte ich aber noch folgendes los werden:

Ich stimme Ihren Argumenten 100%ig zu und habe auch (das glaube ich zumindest) Ihr Konzept verstanden. Wenn dem nicht so wäre, würde ich spätestens jetzt die Diskussion mit Ihnen abbrechen. Ich bewundere Ihren Mut und Ihre Entschlossenheit, mit der Sie an die Sache herangehen und habe große Hochachtung vor der Arbeit, die Sie bereits in dieses Projekt investiert haben. Übrigens bin ich überzeugt davon, dass die Fehlerzahlen in Deutschland ähnlich hoch sind, wie in Texas.
Ihr Ansatz ist ganz bestimmt richtig und absolut lobenswert, nur werden Sie die Welt nicht verändern können. Jemand, der sein Wissen für andere verfügbar macht, ob er nun ein Buch schreibt, einen Film dreht oder vor einer Klasse steht und unterrichtet, wird kaum durch irgendwelche Regularien animiert werden, seine Arbeit in einer hohen Qualität zu erbringen. Ich bin überzeugt davon, dass eine Verbesserung der Bildungsqualität nur durch eine große Motivation und hohe ethische Reife der Lehrenden erreicht werden kann. Fachliches Wissen sei dabei einmal vorausgesetzt. Weiter kommentiere ich dieses Thema jetzt mal nicht, in der Hoffung, dazu auch noch andere Meinungen zu lesen.

Wie bereits erwähnt, glaube ich, dass Sie meine Frage zur teilweisen Verwendung von Schulungsunterlagen falsch verstanden haben. Ich möchte mein Anliegen noch einmal mit anderen Worten erläutern, dann wird wahrscheinlich auch mein Vorschlag zur Kennzeichnungspflicht verständlicher.

Bitte gestatten Sie mir zur Verdeutlichung ein Szenario zu entwerfen:

Nehmen wir einmal an, ich bekomme von einem privaten Bildungsträger den Auftrag, einer Gruppe Erwachsener am kommenden Montag eine Einführung in das Thema XY zu geben. Dafür stehen mir vier Zeitstunden zur Verfügung. Auf ityco.de finde ich eine Schulungsunterlage, die sich mit dem Thema XY beschäftigt, die aber a) einen höheren Wissensstand der Teilnehmer voraussetzt und die b) viel umfangreicher ist als ich sie benötige. Außerdem liegt die Schulungsunterlage als Worddokument mit einem großen Anteil Fließtext vor, ich möchte aber eine PowerPoint-Präsentation benutzen. Ich erwäge nun folgende Möglichkeiten:

1.) Ich vergesse die Schulungsunterlage von ityco.de und entwerfe ein eigenes Dokument...
2.) Ich benutze die Schulungsunterlage von ityco.de, die in der Qualitätsstufe 3 vorliegt, obwohl sie nicht 100%ig zu meiner Unterrichtsplanung oder zu den Anforderungen des Auftraggebers passt ...
3.) Ich nutze aus der Schulungsunterlage von ityco.de die Absätze 1,3 und 7, sowie die Bilder 3,7 und 11 und ergänze den Rest durch eigene Inhalte...

Nun lassen Sie mich mal bitte weiterspinnen, was passiert, wenn ich mich für die Variante 1, 2 oder 3 entscheide. Ich gebe zu, dass ich zum besseren Verständnis ein wenig überspitze:

zu 1.) Da ich mein eigenes Dokument nutzte, muss ich niemanden um Erlaubnis fragen, habe keine urheberrechtlichen Probleme aber auch mit Sicherheit keine Qualitätsprüfung (außer meiner eigenen vielleicht).

zu 2.) Die Schulungsunterlage besitzt einen hohen Qualitätsstandard, einen Quellennachweis und ich darf sie nach den Regeln von ityco.de legal für Lehrzwecke einsetzen. Allerdings sind die Teilnehmer ziemlich überfordert und nicht wirklich zufrieden mit meinem Unterricht. Das merke ich natürlich, bin auch unzufrieden und demotiviert. Schulunsgunterlagen von ityco.de werde ich wohl in Zukunft nicht mehr benutzen.

zu 3.) Ich habe einige gute Ideen, wie ich den Teilnehmern die Einführung in das Thema XY am besten vermitteln kann. Dank der tollen Vorarbeit eines Kollegen, der seine Schulungsunterlagen auf ityco.de eingestellt hat, überdenke ich jedoch ein, zwei eigene Ansätze noch einmal und kann sogar Teile der qualitätsgeprüften Unterlage komplett verwenden. Außerdem habe ich nun eine PowerPoint-Präsentation vorliegen, die vom Umfang und vom Anspruch genau den Erfordernissen entspricht. Die Sache hat nur einen Haken: Die Regeln von ityco.de ("Die veränderte Schulungsunterlage darf erst nach der Veröffentlichung im ityco-Projekt mit mindestens der Qualitätsstufe 3 wieder für Lehr- oder Lernzwecke eingesetzt, weitergegeben oder angeboten werden.") verbieten mir, dieses Dokument für Lehrzwecke einzusetzen.
Was kann ich tun? Ich kann a) auf die Regeln von ityco.de pfeifen und die Präsentation einfach verwenden oder b) auf die Varianten 1 oder 2 zurückgreifen. Legal kann ich meine Präsentation nicht verwenden, es sei denn, sie ist bis Montag früh veröffentlicht und qualitativ wieder auf Stufe 3 gesetzt. Wenn ich nun ein grundehrlicher Mensch bin, muss ich vorsichtshalber am Montag noch eine zweite Variante im Gepäck haben.

Ende des Szenarios

Wahrscheinlich würde ich mich in dem Szenario trotz aller Bedenken für die Version 3 entscheiden. Sie bietet mir die höchste Qualität und entspricht genau meinen bzw. den Anforderungen des Auftraggebers. An dieser Stelle kommt nun mein Vorschlag zur Kennzeichnungspflicht von Dokumenten zum Tragen, in denen Teile von Schulungsunterlagen, die auf ityco.de veröffentlicht sind, verwendet wurden.
Zitat: »Ich schlage vor, eine Kennzeichnungspflicht für alle Dokumente zu definieren, in denen Unterlagen von ityco.de Verwendung finden. Diese könnte so aussehen, dass z.B. in Dokumenten, die nur teilweise Unterlagen von ityco.de enthalten, sichtbar ein Vermerk wie "Quelle: ityco.de, Qualitätsstufe 1" angebracht werden muss. Die Qualitätsstufe 1 sollten dann vielleicht folgendermaßen umformuliert werden und so zentral platziert werden, dass sie von jedem Interessenten schnell nachlesbar ist: " Unterlagen der Qualitätsstufe 1 wurden nicht auf ihre inhaltliche und fachliche Qualität geprüft. Die Anwendung zu Lehrzwecken wird von ityco.de nicht empfohlen. Die Entscheidung, diese Unterlagen zu Lehrzwecken einzusetzen, obliegt allein dem Anwender."«
Um der Einfachheit gerecht zu werden, würde ich hier keine zusätzliche Qualitätsstufe einführen, sondern die QS 1 und nur diese umfunktionieren.
Begründung:
Wenn jemand ein Dokument einreicht, wird es bald begutachtet und eingestuft. Das ist zumindest Ihr Ziel, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Sollten Fehler enthalten sein, wird das Dokument in die QS 2 eingestuft, die eine Benutzung für Lehrzwecke verbietet. Ist alles in Ordnung bekommt es die QS 3. Der Einreicher und Autor darf seine Unterlage sowieso selbst verwenden, unabhängig, welche Qualitätsstufe es bei ityco.de hat oder bekommt. Wie wahrscheinlich ist es, dass viele Nutzer diese Unterlage in der kurzen Zeit von der Einreichung bis zur Einstufung herunterladen und ggf. fehlerbehaftet verwenden?

Wichtig wäre aber meines Erachtens nach eine Pflicht, Dokumente, in denen Teile von ityco-Schulungsunterlagen enthalten sind, zu kennzeichnen.

Ich will das hier jetzt nicht weiter führen. Das Feintuning ist Ihre Spielwiese, Herr Kynast. Ich möchte nur diesen Denkansatz geben, der ein wenig mehr Flexibilität und auch Rechtssicherheit mit sich bringt.

Falls Sie noch Fragen haben, Herr Kynast, können Sie mich auch gerne anrufen. Meine Kontaktdaten finden Sie in der Signatur meiner Mails.

Viele Grüße
Uwe Schoknecht


PS: Okay, nächstes Mal dann kleinere Häppchen
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