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Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen (1 Leser) (1) Besucher
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THEMA: Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen
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Aw: Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen vor 3 Monaten, 1 Woche
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Hallo Herr Schoknecht,
Uwe Schoknecht schrieb:
Ihr Ansatz ist ganz bestimmt richtig und absolut lobenswert, nur werden Sie die Welt nicht verändern können. Jemand, der sein Wissen für andere verfügbar macht, ob er nun ein Buch schreibt, einen Film dreht oder vor einer Klasse steht und unterrichtet, wird kaum durch irgendwelche Regularien animiert werden, seine Arbeit in einer hohen Qualität zu erbringen. Ich bin überzeugt davon, dass eine Verbesserung der Bildungsqualität nur durch eine große Motivation und hohe ethische Reife der Lehrenden erreicht werden kann. Fachliches Wissen sei dabei einmal vorausgesetzt. Weiter kommentiere ich dieses Thema jetzt mal nicht, in der Hoffung, dazu auch noch andere Meinungen zu lesen.
Aus der Praxis von ityco kann ich nur sagen, dass es funktioniert. Vielleicht können wir uns darauf verständigen, dass wir uns ein bisschen Zeit nehmen und die kommende Entwicklung erst einmal abwarten. Die Erfolge werden sicher schon bald deutlicher werden.
Beispiel:
Eine Trainerin benötigt z. B. ein Skript für das Fach Kommunikation, hat aber wenig Zeit etwas vollständig selbst zu schreiben. Auf ityco findet Sie eine Unterlage, die passend und fast fertig ist. Warum sollte Sie diese Unterlage nicht zum Abschluss bringen? Sie spart damit viel Zeit, ein wichtiges Kapital!
Uwe Schoknecht schrieb:
Ich bin überzeugt davon, dass eine Verbesserung der Bildungsqualität nur durch eine große Motivation und hohe ethische Reife der Lehrenden erreicht werden kann.
Dass Qualität in der Bildung einzig und allein durch die Lehrkräfte verbessert werden kann, ist aus meiner persönlichen Erfahrung nicht richtig. Jedenfalls dann nicht, wenn die Qualität am Lernerfolg gemessen wird. Eine hohe Verfügbarkeit hochwertiger Schulungsunterlagen ist definitiv ein sehr starker Faktor!
Beispiel für einen Mangel an Lehrmitteln also zu geringer Verfügbarkeit von Schulungsunterlagen:
Als ich 14 Jahre alt war, wollte ich Programmieren lernen, kaufte mir ein Buch für 30 Mark und verstand überhaupt nichts. Ich war unerfahren und hatte mir etwas völlig unpassendes geholt – Assembler. Dass ich Basic lernen wollte, war mir erst viele Jahre später klar. Resultat: Taschengeld war weg, kein Geld für ein neues Buch. Das Programmieren hatte ich trotz hoher Motivation vorläufig abgebrochen. Hätte ich ein passenderes Buch gefunden, hätte ich weitergemacht und hätte eine höheren Lernerfolg gehabt - Qualität.
Beispiel für eine gute Verfügbarkeit von Schulungsunterlagen:
Mit 10 Jahren hatte ich Probleme mit Bruchrechnung. In der Schule klappte es nicht, daher habe ich mir ein Buch aus der Bücherei geholt. Resultat: Buch war toll, gute Note geschrieben.
Durch eine höhere Verfügbarkeit, kostenloser, hochwertiger Lehrmittel kann die Qualität in der Bildung weitreichend verbessert werden, weil dadurch Bildungshürden insbesondere für Sozialschwache verkleinert werden und vielen Menschen der Zugang erleichtert wird.
Uwe Schoknecht schrieb:
Wie bereits erwähnt, glaube ich, dass Sie meine Frage zur teilweisen Verwendung von Schulungsunterlagen falsch verstanden haben. Ich möchte mein Anliegen noch einmal mit anderen Worten erläutern, dann wird wahrscheinlich auch mein Vorschlag zur Kennzeichnungspflicht verständlicher.
Nach dem wiederholten Lesen bin ich zu dem Schluss gekommen, dass wir uns doch nicht missverstanden haben.  Mit ityco können Sie Ihre Entwicklungszeit deutlich verkürzen und künftig sicher immer häufiger komplett auf Null reduzieren. Das haben wir mit Ihrem Excel-Skript (S372) auch so gehandhabt. Ich habe meiner vorherigen Schilderung sonst nichts hinzuzufügen. Bitte helfen Sie mir!
Uwe Schoknecht schrieb:
Ich schlage vor, eine Kennzeichnungspflicht für alle Dokumente zu definieren, in denen Unterlagen von ityco.de Verwendung finden.
Diese Kennzeichnungspflicht existiert bereits. Sobald Unterlagen Inhalte von ityco aufweisen, müssen diese wieder eingereicht werden und haben natürlich dann einen Quellenhinweis. Somit sind all diese Schulungsunterlagen mit einem Quellenhinweis von ityco versehen.
Ein Freigabe der Qualitätsstufe 1 mit dem Hinweis:
Die Entscheidung, diese Unterlagen zu Lehrzwecken einzusetzen, obliegt allein dem Anwender.
Betrachte ich nicht als Verbesserung, denn rechtlich begäben wir uns damit auf sehr dünnes Eis. Bei der Erstellung des Konzeptes und der Lizenzen habe ich diesen Punkt mit meinem Rechtsanwalt mehrfach durchgesprochen.
Aktueller Stand:
Schulungsunterlagen der Qualitätsstufe 1 (ungeprüft) dürfen nicht für Lehrzwecke eingesetzt werden.
Durch diese eindeutige Regelung erhält ityco einen sehr hohen rechtlichen Schutz vor möglichen Haftungsansprüchen und Abmahnungen, denn wir verbieten damit eine unkontrollierte Verbreitung. Verstößt jemand gegen diese klare Regelung, so ist dieser Verstoß die Entscheidung einer einzelnen Person d. h. es hat auch die betreffende einzelne Person die rechtlichen Konsequenzen zu tragen. Vielleicht geht diese Regelung etwas zu Lasten der Entwicklungszeit. Das ist aber aus meiner Sicht aber nur vorübergehend und Sicherheit sollte hier vorgehen. Geschwindigkeit wird sich durch Wachstum einstellen.
Die Entscheidung, diese Unterlagen zu Lehrzwecken einzusetzen, obliegt allein dem Anwender.
Mit einem solchen Passus können wir vielleicht die Entscheidung über die Weitergabe delegieren, ob wir damit aber auch die Verantwortung für die Verbreitung möglicher Urheberrechtsverletzungen an die Verteiler übertragen können, ist äußerst fraglich. Denn der Trainer, der eine Unterlage weitergibt, kann vielleicht gar nicht erkennen, dass diese Urheberrechtsverletzungen beinhaltet. Was vor Gericht wiederum die Frage aufwerfen würde, ob das ityco-Projekt das hätte erkennen oder verhindern können. Antwort: Ja, das hätte verhindert werden können, wenn ityco die Weitergabe konsequent ausgeschlossen hätte - der Status quo. Wird eine solche Unterlage trotzdem verteilt, ist es, wie schon gesagt, eine Einzelentscheidung mit Einzelhaftung. Die Autoren und das Projekt sind geschützt.
Uwe Schoknecht schrieb:
Der Einreicher und Autor darf seine Unterlage sowieso selbst verwenden, unabhängig, welche Qualitätsstufe es bei ityco.de hat oder bekommt. Wie wahrscheinlich ist es, dass viele Nutzer diese Unterlage in der kurzen Zeit von der Einreichung bis zur Einstufung herunterladen und ggf. fehlerbehaftet verwenden?
Die Wahrscheinlichkeit kann ich nicht beurteilen. Wir sollten aber ein System anstreben, das die höchste Wahrscheinlichkeit auf 0%-Fehlerquote bietet.
Viele Grüße, Peter Kynast
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Die Feder ist mächtiger als das Schwert!
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Aw: Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen vor 3 Monaten, 1 Woche
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Hallo Herr Kynast,
es gibt neben den angeführten noch diverse weitere Gründe, warum ich so auf diesem Thema herum hacke. Einerseits kann ich es verstehen, wenn Sie von Ihrem Konzept nicht abweichen wollen, andereseits finde ich es schade, dass Sie in Ihren Postings (auch in anderen Themen) im Prinzip nur Ihre Meinung bzw. ihr Konzept verteidigen und kaum eine Diskussion, die für eine Weiterentwicklung unabdingbar ist, zulassen. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Ihr Konzept (so gut es auch ist) für Sie in Stein gemeißelt ist.
Gestern und heute habe ich mir diverse Schulungsunterlagen auf ityco.de angesehen und festgestellt, dass ich mit großer Wahrscheinlichkeit fast immer nur Teile davon oder ein anderes Format benötigen würde.
Wissen Sie, ich habe einfach keine Lust, Sie jedes Mal bitten zu müssen, meine Unterlage bis dann und dann mit der QS 3 einzustellen, damit ich sie im Unterricht verwenden kann. Ich begeben mich nicht gerne ich solche absoluten Abhängigkeiten und backe dann doch lieber wieder meine eigenen Brötchen.
Viele Grüße
Uwe Schoknecht
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Letzte Änderung: 02.12.2009 10:37 von uscho.
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„Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück.“ (Laozi, chin. Philosoph)
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Aw: Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen vor 3 Monaten, 1 Woche
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Hallo Herr Schoknecht,
verstehe ich Sie richtig, dass Sie damit die Diskussion beenden?
Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn Sie das Gespräch weiterführen, auch zu jedem späteren Zeitpunkt. Sie sind jederzeit herzlich willkommen!
Viele Grüße, Peter Kynast
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Letzte Änderung: 01.12.2009 19:45 von Peter Kynast.
Die Feder ist mächtiger als das Schwert!
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Aw: Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen vor 3 Monaten, 1 Woche
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Hallo Herr Kynast,
ich beteilige mich gern an sachlich geführten Diskussionen, wenn ich das Gefühl habe, damit irgendwas bewegen zu können. Diskutieren, nur um der Diskussion willen, ist nicht mein Ding.
Wie ich bereits mehrfach dargelegt habe, finde ich Ihre Idee sehr gut und Ihre Ziele lobenswert. Gerne würde ich mich als Autor an Ihrem Projekt beteiligen. Allerdings komme ich in dem hier konkret diskutierten Thema mit einem Punkt Ihres Konzeptes nicht zurecht. Ich wiederhole es noch einmal:
Ich möchte meine eigenen Schulungsunterlagen erstellen und dabei Teile aus Unterlagen verwenden, die bei Ihnen schon für Lehrzwecke freigegeben sind. Nach Ihren Regeln darf ich meine neu erstellten Unterlagen erst verwenden, wenn sie auf ityco.de veröffentlicht und in die Qualitätsstufe 3 eingestuft wurden. Da die verwendeten Teile ja bereits in die QS 3 eingestuft waren, geht es bei der erneuten Prüfung nur darum, den Teil zu prüfen, den ich neu erstellt habe. Das ist soweit auch okay, wenn es um die Veröffentlichung auf ityco.de geht. Ich bin aber nicht bereit, mir verbieten zu lassen, meine Schulungsunterlagen für meinen Unterricht einzusetzen, nur weil Teile aus anderen Schulungsunterlagen enthalten sind. Selbstverständlich ist ein Quellenhinweis angebracht, da ja nicht alles auf meinem Mist gewachsen ist.
Sie haben in der Diskussion klar gemacht, dass Sie in diesem Punkt nicht von Ihrem Konzept abweichen wollen. Darum müssen wir darüber auch nicht weiter diskutieren. Ich erstelle meine Unterlagen wieder komplett selbst und unterliege damit nicht mehr Ihren Regularien.
Viele Grüße
Uwe Schoknecht
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„Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Hört man damit auf, treibt man zurück.“ (Laozi, chin. Philosoph)
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Aw: Teilweise Verwendung der Schulungsunterlagen vor 3 Monaten
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Hallo Herr Schoknecht,
Sie können auf sehr viele Teile des Konzeptes Einfluss nehmen (z. B. Standards, Entwicklung, Klassifikation) und Sie haben schon etwas bewegt z. B. Ihr Hinweis zur Quartalsregelung wird in die Überlegungen zu kommenden Konzeptversionen auf jeden Fall einfließen! Außerdem haben Sie mit Ihren Unterlagen, die ich für absolut hochwertig halte, schon einigen Menschen geholfen. Danke hierfür! Das ist aus meiner Sicht sehr viel Wert und wird irgendwann für Sie zurückkommen...
Sie werden aber vielleicht dafür Verständnis haben, dass grundlegende Konzeptinhalte nur nach reiflicher Überlegung geändert werden können, keinesfalls sofort. Daher ist das Konzept auch eingeteilt in flexible und beständige Inhalte. Wir sprechen mit den Qualitätsstufen hier über ein Thema, das im Konzept deutlich als beständiger Inhalt gekennzeichnet ist:
Konzept 2.1.0 - Allgemeine Hinweise - Beständigkeit und Flexibilität
3.7 Beständigkeit und Flexibilität
Dieses Konzept setzt sich aus variablen und unveränderbaren Bestandteilen zusammen. Die verbindlichen Regelungen schaffen die nötige Sicherheit und Verlässlichkeit z. B. bei der Einsendung, Veröffentlichung und Arbeit mit Schulungsunterlagen. Gleichzeitig verfügt das Konzept über die nötige Flexibilität, um sich künftigen Herausforderungen anpassen zu können.
3.7.1 Unterscheidungsmerkmale
Zur Unterscheidung werden feste Konzeptinhalte unterstrichen dargestellt, veränderbare Bestandteile sind ohne Unterstreichung verfasst. Handelt es sich um eine tabellarische Darstellung, weisen Tabellen mit festen Konzeptinhalten einen dicken gestrichelten Außenrahmen auf.
Bei den Regelungen zu den Qualitätsstufen, sind einige Passagen unterstrichen d. h. sie sind damit fester Konzeptbestandteil. Sie haben das Konzept gelesen, haben Sie Fragen zu diesem Passus oder der Kennzeichnung?
Ich will Ihnen konkrete Gründe für diese festen Regelungen nennen. Ihnen liegen langjährige Erfahrungen und Überlegungen zu Grunde, insbesondere für mehr Qualität, für eine effektivere Entwicklung und zum Schutz von Urheberrechten und damit zum Schutz von ityco und den Autor-/innen. Sie haben mit diesem Thema also einen Konzeptbestandteil angesprochen, der bei ityco absolut zentral und entscheidend ist. Entsprechend umfangreiche Vorarbeit liegt hier begründet!
Ein Ziel von ityco war und ist es, Autoren die Möglichkeit zu bieten mit den Unterlagen anderer Autoren zu arbeiten und Inhalte daraus in eigene Unterlagen legal einfließen zu lassen, um so effektiver Schulungsunterlagen erstellen zu können. Ein Copyright auf Schulungsunterlagen verhindert diese Art der Zusammenarbeit und Entwicklung von neuen Lehrmitteln. Eine unzeitgemäße Bremse für die Bildung, wie ich finde. Insbesondere, wenn man sieht wie hoch Bildung in der öffentlichen Wahrnehmung ist. Das ityco-Konzept löst diese Bremse. Es ergeben sich aber einige Notwendigkeiten, die sich in dem aktuellen Konzept wiederfinden.
Ein großes Problem ist es, wenn Unterlagen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten eingesendet werden. Falls diese nicht erkannt werden, können sie in andere Schulungsunterlagen übertragen werden. Im schlimmsten Fall müssten bei einer Abmahnung nicht nur die ursprünglichen Dateien, sondern auch alle anderen, die eventuell diese urheberrechtlich geschützten Inhalte aufweisen, auf ityco gelöscht werden. Dieses zu vermeiden, ist eine der höchsten ityco-Prioritäten. Und Dateien mit urheberrechtlich geschütztem Material sind in den letzten Jahren leider öfter eingereicht worden. Einmal sogar ein komplettes Buch! Zum Glück kenne ich durch meine Arbeit recht viele EDV-Unterlagen, so dass ich die Veröffentlichung auf ityco verhindert habe. Spätestens seit der thematischen Erweiterung von ityco reicht es aber nicht mehr aus, wenn nur ich alleine die Kontrolle durchführe. Moderatoren anderer Fachgebiete sind hier künftig nötig. D. h. eine Qualitätsprüfung ist immer auch eine Urheberrechtsprüfung. Das Vier-Augen-Prinzip ist also ein wichtiger Schutz für das Projekt, für die Qualität und auch die Rechte fremder Autoren. Um dieses Problem rechtlich sauber zu lösen, habe ich in den letzten Jahren mehrere Hundert Arbeitsstunden investiert. Natürlich bin ich daher auch auf die meisten Vorschläge, die diesen Aspekt betreffen, vorbereitet und habe ihn oft schon bedacht. Das erwarten die Nutzer und Autoren von mir sicher auch, denn ich habe schließlich genau dieses Versprechen im Konzept gegeben:
Konzept 2.1.0 - Vorwort
www.ityco.de/konzept/inhalt/konzept.htm
Es ist heute rund zwei Jahre her, als ich anfing dieses Konzept für ityco zu entwickeln. Die Idee dazu besteht schon seit langer Zeit aber erst mit dieser Ausarbeitung sind alle grundlegenden Aspekte schriftlich niedergelegt und inhaltlich abgestimmt. Zusammen mit der neuen Technik der Webseite erhalten Sie, die Autoren, Nutzer und Gäste von ityco, dadurch einen sicheren organisatorischen und rechtlichen Rahmen, um freie Schulungsunterlagen von der ityco-Internetseite herunterzuladen, eigene zu veröffentlichen und vorhandene weiterzuentwickeln.
Ich frage Sie wie es wäre, wenn ich entgegengesetzt handeln würde und eine rechtlich sichere Basis verspreche, verbindliche Regelungen dafür aber im Konzept vermissen lasse? Oder wenn ich Regelungen im Konzept für einen kurzfristigen Vorteil leichtfertig über Bord werfen würde? Sie könnten mir vorwerfen, ich sei wankelmütig und unglaubwürdig und nehme es mit der Sicherheit und der Qualität nicht ernst.
Uwe Schoknecht schrieb:
Ich wiederhole es noch einmal:
Ich möchte meine eigenen Schulungsunterlagen erstellen und dabei Teile aus Unterlagen verwenden, die bei Ihnen schon für Lehrzwecke freigegeben sind. Nach Ihren Regeln darf ich meine neu erstellten Unterlagen erst verwenden, wenn sie auf ityco.de veröffentlicht und in die Qualitätsstufe 3 eingestuft wurden. Da die verwendeten Teile ja bereits in die QS 3 eingestuft waren, geht es bei der erneuten Prüfung nur darum, den Teil zu prüfen, den ich neu erstellt habe. Das ist soweit auch okay, wenn es um die Veröffentlichung auf ityco.de geht. Ich bin aber nicht bereit, mir verbieten zu lassen, meine Schulungsunterlagen für meinen Unterricht einzusetzen, nur weil Teile aus anderen Schulungsunterlagen enthalten sind. Selbstverständlich ist ein Quellenhinweis angebracht, da ja nicht alles auf meinem Mist gewachsen ist.
Es handelt sich hierbei keineswegs um eine reine Wiederholung, denn in diesem Absatz bringen Sie einen neuen und wesentlichen Punkt ins Spiel:
Uwe Schoknecht schrieb:
Da die verwendeten Teile ja bereits in die QS 3 eingestuft waren
Wenn die Inhalte vorher schon mit mindestens der Qualitätsstufe 3 versehen waren, ist das eine Überlegung wert, das Konzept an dieser Stelle zu überarbeiten. Natürlich nach einer entsprechenden Abwägung der Vor- und Nachteile. Eine Frage, die sich mir hier aber jetzt schon stellt: Wenn ein richtiger Inhalt in einen anderen richtigen Inhalt eingefügt wird, kann das Resultat fehlerhaft sein? Grundsätzlich ja, denn die Reihenfolge der Inhalte und der Kontext ist für die Richtigkeit und Qualität nicht unerheblich. Ich weiß, dass klingt sehr genau, aber das macht eine gute Unterlage auch aus und führt letztlich zu mehr Qualität. Ich nehme ihren Hinweis aber, wie schon gesagt, gerne auf uns sehr ernst. Weitere Meinungen sind hier sicher hilfreich.
Uwe Schoknecht schrieb:
Ich bin aber nicht bereit, mir verbieten zu lassen, meine Schulungsunterlagen für meinen Unterricht einzusetzen, nur weil Teile aus anderen Schulungsunterlagen enthalten sind.
Damit hier kein falscher Eindruck entsteht, ityco verbietet Ihnen niemals, was Sie mit Ihren eigenen Unterlagen machen dürfen! Aber bei allem kollegialen Respekt und aller Wertschätzung für Sie und Ihre Arbeit, Herr Schoknecht, wenn Sie Inhalte von anderen Autoren aus anderen ityco-Unterlagen entnehmen und diese in eigene Unterlagen einfügen, dann ist das nicht mehr nur alleine Ihre Unterlage und damit Ihre Entscheidung! Natürlich spielt es eine Rolle wie hoch die Entwicklungsleistung eines fremden Inhaltes ist. Ich bin mir aber sicher, dass diese Betrachtung absolut zur Fairness gegenüber den anderen ityco-Autoren gehört. Ob der Quellenhinweis und eine neue Regelung der Qualitätsstufe 3 (Ihr Vorschlag, wie oben genannt) hier ausreicht, muss geprüft werden.
Uwe Schoknecht schrieb:
Ich erstelle meine Unterlagen wieder komplett selbst und unterliege damit nicht mehr Ihren Regularien.
Ich würde es bedauern, wenn Sie zu diesem Schluss kommen und bin mir sicher, dass auch für Sie, trotz gewisser Regeln, die Vorteile von ityco deutlich überwiegen. Aber dabei handelt es sich natürlich letztlich um Ihre persönliche Bewertung.
Aber sind wir als freiberufliche Trainer nicht viel zu oft auf uns alleine gestellt? Allein das Thema soziale Absicherung verdeutlicht mir dieses immer wieder. Ich denke, wir sollten hier umdenken und uns künftig besser organisieren. ityco ist dafür ein Ansatz im Bereich Schulungsunterlagen und Bildung.
Viele Grüße, Peter Kynast
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Letzte Änderung: 06.12.2009 14:20 von Peter Kynast.
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Uwe Schoknecht schrieb:
Ich erstelle meine Unterlagen wieder komplett selbst und unterliege damit nicht mehr Ihren Regularien.
Ich unterliege übrigens auch der Entscheidung der Autor-/innen, denn am 01.10.2011 haben Sie schließlich die Möglichkeit über das Lizenzmodell von ityco abzustimmen.
Diesen Paragraph habe ich bewusst eingefügt, damit Sie und andere Personen eben nicht das Gefühl haben einseitig Regeln anderer Menschen zu unterliegen. Sie, die Autor-/innen haben bei dieser Wahl die Entscheidung über den Fortgang von ityco!
Viele Grüße, Peter Kynast
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Letzte Änderung: 06.12.2009 21:28 von Peter Kynast.
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